Thomas Schmid hat seit 3. Juli volle Akteneinsicht im Verfahrenskomplex rund um die ÖVP-Inseratencausa und den Casag-Akt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihm diese Einsicht gewährt, damit er auf Vorwürfe reagieren kann.
Der frühere ÖBAG-Chef und Kronzeuge ist damit nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens in die Unterlagen eingebunden, die die Ermittler zuletzt weiter aufgearbeitet haben. Vergangene Woche legte die WKStA einen 1.435 Seiten starken Bericht zur Auswertung von Daten in der Inseratencausa in den Casag-Akt.
Die Akteneinsicht ist im Strafverfahren ein zentrales Recht der Beschuldigten. Sie sollen damit nachvollziehen können, worauf sich der Vorwurf stützt und welche Beweise vorliegen. Im konkreten Fall geht es um einen umfangreichen Komplex, der politische Inseratenvergaben und die Rolle von Beteiligten aus dem Umfeld der ÖVP betrifft.
Der Innsbrucker Strafrechtsexperte Kert sieht in diesem Zusammenhang Anlass, die Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Akteneinsicht sei zwar notwendig, um Verteidigungsrechte zu wahren, könne aber auch die Arbeit der Ermittler berühren, wenn es um sensible Verfahrensschritte geht.
Schmid gilt in mehreren Verfahren als zentraler Belastungszeuge. Dass er nun vollständigen Zugriff auf die Akten hat, ist daher auch für die weitere Entwicklung des Komplexes von Bedeutung.









