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OLG gibt Hanger recht: Kritik an Pilnacek-Freundin Wurm war zulässig

Redaktionelle Szene zum Thema „OLG gibt Hanger recht: Kritik an Pilnacek-Freundin Wurm war zulässig“

Das Oberlandesgericht hat eine Unterlassungsklage von Karin Wurm gegen den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger abgewiesen. Hanger hatte Wurm vorgeworfen, ihre Darstellungen zu den Todesumständen des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek „aufgebauscht“ und teils falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht zu haben. Nach Ansicht des Gerichts durfte er diese Kritik äußern.

Wurm hatte erreichen wollen, dass Hanger diese Aussagen nicht weiter verbreiten darf. Das Landesgericht St. Pölten hatte ihr zunächst recht gegeben. In zweiter Instanz wurde diese Entscheidung nun per Beschluss abgeändert. Ausschlaggebend war nach den Angaben aus dem Verfahren, dass Hangers Vorwürfe auf einem ausreichenden Tatsachensubstrat beruhten und als zulässige Werturteile zu bewerten seien.

Der Fall ist Teil der anhaltenden politischen und juristischen Debatte um den Tod Pilnaceks, der über Monate immer wieder für Spekulationen und heftige Auseinandersetzungen gesorgt hat. Wurm hatte sich wiederholt an Medien gewandt und war damit selbst in die öffentliche Diskussion eingebunden. Das Gericht stufte sie daher als Person ein, die Kritik in größerem Ausmaß hinnehmen müsse.

Hanger hatte Wurm zudem vorgehalten, mit ihren Aussagen dazu beigetragen zu haben, dass mehrere Polizisten zu Unrecht strafrechtlich verfolgt worden seien. Auch diese Wortwahl fiel nach der Beurteilung des Gerichts noch in den Rahmen zulässiger Meinungsäußerung. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts ist die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben.

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