Die Bundesländer übernehmen wie geplant ein Drittel der fehlenden Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Damit ist die Finanzierung der Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028 abgesichert, nachdem Bund und Länder sich auf die Aufteilung der Kosten verständigt haben.
Der FLAF wird unter anderem für Familienleistungen eingesetzt. Die nun vereinbarte Beteiligung der Länder soll jene Einnahmelücke schließen, die durch die Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entsteht. Für Unternehmen ist das von Bedeutung, weil die Abgaben auf Arbeit damit nicht wie befürchtet zusätzlich unter Druck geraten sollen.
Die Einigung kommt in einer Phase, in der die öffentliche Finanzierung vieler Sozial- und Familienleistungen unter strengem Budgetdruck steht. Mit dem Schulterschluss zwischen Bund und Ländern wird vermieden, dass die geplante Entlastung ab 2028 an einer ungeklärten Gegenfinanzierung scheitert.
Politisch ist die Vereinbarung auch deshalb relevant, weil sie zeigt, dass sich Bund und Länder bei der Finanzierung gemeinsamer Aufgaben auf einen Ausgleich verständigen können. Die Länder tragen dabei wie vorgesehen einen Anteil von einem Drittel an der offenen Summe, während der Bund den Rest übernimmt.
Die Senkung der Lohnnebenkosten zählt seit Jahren zu den Forderungen der Wirtschaft. Sie soll die Arbeit in Österreich billiger machen und den Standort stärken. Mit der nun fixierten Finanzierung steht ein zentraler Baustein dafür auf einem verlässlicheren Fundament.









