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Kultusgemeinde kritisiert Urteil zu bewaffnetem Synagogenschutz

Redaktionelle Szene zum Thema „Kultusgemeinde kritisiert Urteil zu bewaffnetem Synagogenschutz“

Die Israelitische Kultusgemeinde Salzburg hat ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts scharf kritisiert. Das Gericht hatte der Salzburger Synagoge einen bewaffneten Sicherheitsdienst verweigert. Die Gefahr von Anschlägen sei dabei als „reine Vermutung“ bezeichnet worden, was die Gemeinde als skandalös zurückweist.

Präsident Elie Rosen spricht von realen Gefahren für jüdische Einrichtungen. Sicherheitsdienste für Synagogen seien in anderen Bundesländern längst selbstverständlich, sagte er. Es gebe immer wieder Übergriffe oder Anschläge, deshalb sei ein bewaffneter Schutz aus Sicht der Gemeinde notwendig.

Rosen ist nicht nur Präsident der Salzburger Kultusgemeinde, sondern auch für die jüdische Gemeinschaft in der Steiermark zuständig. Ausgangspunkt der Kritik ist ein Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg, in dem es um die Frage ging, ob für die Synagoge bewaffnete Sicherheitskräfte zulässig oder erforderlich sind.

Die Kultusgemeinde hält die Einschätzung des Gerichts, die Gefährdung sei bloß hypothetisch, für unverständlich. Gerade angesichts der Sicherheitslage für jüdische Einrichtungen sei eine solche Bewertung nicht nachvollziehbar, sagt sie. Welche weiteren rechtlichen Schritte gesetzt werden, blieb zunächst offen.

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