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Kritik an Verfassungsrichter Rami wegen Vertretung in Pilnacek-Causa

Redaktionelle Szene zum Thema „Kritik an Verfassungsrichter Rami wegen Vertretung in Pilnacek-Causa“

In der Debatte um die Causa Pilnacek gerät Verfassungsrichter Michael Rami erneut in die Kritik. Der frühere Politiker Peter Pilz verweist darauf, dass Rami als Anwalt mehrere Spitzenbeamte und Polizisten in Verfahren rund um sein Buch zur Affäre vertritt, während derselbe Verfassungsgerichtshof in Streitfragen aus dem U-Ausschuss zu Pilnacek zuständig sein kann.

Rami ist seit Jahren nicht nur als Anwalt tätig, sondern auch als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Genau diese Doppelrolle sorgt immer wieder für Diskussionen, wenn er Mandate mit starkem politischen Bezug übernimmt. Nach den vorliegenden Angaben betrifft das nun auch Verfahren im Umfeld der Causa Pilnacek, in denen Beamte gegen Darstellungen in Pilz‘ Buch vorgehen.

Die Kritik entzündet sich daran, dass Rami auf beiden Seiten eines möglichen Verfahrenskomplexes vorkommen könnte: als Vertreter von Betroffenen in einzelnen Streitfällen und zugleich als Verfassungsrichter in Angelegenheiten, die den U-Ausschuss betreffen. Pilz sieht darin eine problematische Doppelrolle.

Rami war in der Vergangenheit mehrfach wegen dieser Konstellation im Fokus. Er vertritt häufig Mandanten in Verfahren mit politischem Bezug oder großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Zuletzt wurde er etwa auch in einem anderen bekannten Verfahren rund um die damalige Kanzlergattin herangezogen.

Die Causa Pilnacek selbst bleibt damit nicht nur ein juristisches, sondern auch ein institutionelles Thema. Im Zentrum steht nun erneut die Frage, wie weit die Vereinbarkeit von anwaltlicher Vertretung und richterlicher Funktion reicht, wenn Verfahren und Zuständigkeiten ineinandergreifen.

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