Das Finanzministerium verlangt von mehreren Autohäusern in Österreich Covid-Förderungen zurück. Betroffen sind nach Angaben aus der Branche bereits eine zweistellige Zahl an Autohändlern, darunter zwei Porsche-Verkäufer. Pro Unternehmen geht es demnach um fünf- bis sechsstellige Beträge, in einzelnen Fällen zuzüglich Zinsen.
Im Zentrum steht der sogenannte Umsatzersatz, eine der wichtigsten Corona-Hilfen für Unternehmen. Die Maßnahme war 2020 und teilweise 2021 aufgesetzt worden, um Betriebe mit behördlichen Schließungen oder massiven Umsatzeinbrüchen rasch zu unterstützen. Der Staat zahlte dabei Ersatz für entgangene Umsätze, um Liquidität zu sichern und Insolvenzen zu verhindern.
Nach Darstellung aus dem Wirtschaftsressort können Rückforderungen noch über Jahre erfolgen. Im Finanzministerium wird darauf verwiesen, dass solche Prüfungen und Rückzahlungsbegehren noch mindestens bis 2034 möglich sind. Damit ist das Thema nach Einschätzung aus der Branche nicht auf den Fahrzeughandel beschränkt, sondern könnte auch andere Wirtschaftszweige treffen.
Die Wirtschaftskammer kritisiert das Vorgehen scharf. Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Bundesgremiums Fahrzeughandel, sprach von einer „miserablen und toxischen“ Situation für den Wirtschaftsstandort. Die Unternehmen hätten sich zum relevanten Zeitpunkt auf offizielle Richtlinien verlassen, die klar definiert hätten, wer Anspruch auf den Umsatzersatz habe.
Besonders brisant ist für die Händler, dass die Rückforderungen oft erst Jahre nach Auszahlung eintreffen. In vielen Fällen geht es damit nicht nur um die Rückzahlung der Förderung selbst, sondern auch um zusätzliche Zinsforderungen. Für Autohäuser, die während der Pandemie unter behördlichen Einschränkungen und schwankender Nachfrage litten, kann das erhebliche finanzielle Belastungen auslösen.
Der Umsatzersatz zählte mit einem Volumen von rund 13 Milliarden Euro zu den zentralen Hilfsinstrumenten der Republik in der Corona-Krise. Dass das Finanzministerium nun in mehreren Fällen auf Rückzahlung besteht, zeigt, dass die juristische und finanzielle Aufarbeitung der Pandemiehilfen noch lange nicht abgeschlossen ist.









