Der Europäische Gerichtshof hat das spanische Amnestiegesetz zur Aufarbeitung des katalanischen Unabhängigkeitskonflikts in weiten Teilen für vereinbar mit EU-Recht erklärt. Für den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont ist das ein wichtiger juristischer Etappensieg, auch wenn über seine konkrete Situation in Spanien damit noch nicht abschließend entschieden ist.
Das Luxemburger Gericht folgte damit im Kern der Linie, dass das Gesetz zur „Normalisierung der Situation in Katalonien“ nicht grundsätzlich gegen Unionsrecht verstößt. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Amnestie im Zusammenhang mit dem von Barcelona 2017 abgehaltenen, damals für illegal erklärten Unabhängigkeitsreferendum mit dem europäischen Rechtsrahmen vereinbar ist.
Die spanische Regierung von Premierminister Pedro Sánchez hatte das Gesetz 2024 auf den Weg gebracht, nachdem sie nach der Wahl 2023 auf die Unterstützung der katalanischen Separatistenparteien ERC und Junts angewiesen war. Seitdem wurden rund 300 Beteiligte am „Procés“ begünstigt. Puigdemont selbst, der sich seit 2017 vor der spanischen Justiz in Belgien aufhält, konnte bislang nicht von der Amnestie profitieren.
Der Grund liegt aus Sicht des spanischen Obersten Gerichtshofs vor allem in dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Dieses Delikt hält das Gericht in Madrid bisher nicht für amnestiefähig. Der EuGH hat nun allerdings den politischen und rechtlichen Spielraum des spanischen Amnestiegesetzes deutlich bestätigt.
Der Fall bleibt dennoch nicht vollständig erledigt. Zwar hatte Spaniens Verfassungsgericht das Gesetz bereits 2025 im Grundsatz gebilligt, doch laufen in Spanien weiter Verfahren zur konkreten Anwendung. Für Puigdemont eröffnet das Luxemburger Urteil neue Argumente im Streit um seine mögliche Rückkehr in die spanische Innenpolitik. Ob er tatsächlich amnestiert wird, müssen nun die zuständigen spanischen Gerichte klären.









