Der Bayer-Konzern hat im jahrelangen Glyphosat-Streit in den USA einen Rückschlag vorerst abgewendet: Der Supreme Court in Washington entschied zugunsten des Leverkusener Unternehmens. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf den Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Für Bayer ist die Entscheidung von Bedeutung, weil sie einen zentralen juristischen Angriffspunkt in den US-Verfahren gegen das Herbizid schwächt. Die Kläger hatten dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher nicht ausreichend vor möglichen Gesundheitsrisiken gewarnt zu haben. Bayer hatte dagegen argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde.
Der Konzern steckt seit der Übernahme von Monsanto 2018 in einer massiven Prozesswelle rund um Glyphosat. Das Thema belastet Bayer seit Jahren nicht nur juristisch, sondern auch finanziell und an der Börse. Immer wieder ging es dabei um die Frage, ob Produkte mit Glyphosat ausreichend gekennzeichnet sind und ob Bundesrecht oder einzelstaatliche Vorgaben für Warnhinweise maßgeblich sind.
Der Supreme-Court-Beschluss stärkt nun die Position des Konzerns in einem zentralen Punkt. Für Bayer ist das allerdings kein Ende des Konflikts. In den USA laufen weiterhin zahlreiche Verfahren rund um Glyphosat, das in dem Unkrautvernichter Roundup eingesetzt wurde und seit Jahren Gegenstand heftiger Debatten über mögliche Gesundheitsrisiken ist.
Die Entscheidung dürfte auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Für Unternehmen mit bundesweit zugelassenen Produkten in den USA ist die Abgrenzung zwischen bundesrechtlichen Vorgaben und zusätzlichen Warnpflichten der Bundesstaaten immer wieder ein Kernpunkt in Haftungsfragen. Im Glyphosat-Streit hat sich der Supreme Court nun vorerst auf die Seite von Bayer gestellt.









