Der Oberste Gerichtshof hat René Benkos erste Verurteilung bestätigt. Der Signa-Gründer gilt damit in diesem Verfahren als rechtskräftig verurteilt, über das Strafausmaß muss aber in einem Teilbereich noch einmal neu verhandelt werden. Benko befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Überweisung von 300.000 Euro an seine Mutter im Herbst 2023. Nach der Bewertung der Höchstrichter entzog Benko damit Vermögen, das seinen Gläubigern hätte zur Verfügung stehen können. Die von ihm angeführten Gründe für die Zahlung spielten nach dieser Sicht keine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des OGH ist für Benko der erste rechtskräftige Schuldspruch in der Causa rund um den Zusammenbruch seines Signa-Imperiums. Das Verfahren gehört damit zu den zentralen juristischen Folgen der Insolvenz der Immobilien- und Handelsgruppe, die in Österreich und darüber hinaus weitreichende wirtschaftliche Schäden ausgelöst hat.
Dass ein Teil neu verhandelt werden muss, verschiebt den Abschluss des Strafverfahrens. Für Benko bedeutet das, dass zwar die Schuldfrage in diesem Punkt höchstgerichtlich geklärt ist, die endgültige Strafe aber noch nicht feststeht. Weitere rechtliche Probleme könnten in den kommenden Monaten dazukommen.
Zusätzlichen Druck bringt nun auch ein Verfahren in Italien. Dort wird der Signa-Gründer nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen angeklagt. Damit bleibt Benko nicht nur in Österreich, sondern auch international mit juristischen Folgen seines früheren Geschäftsgebarens konfrontiert.









