Im Kartellprozess gegen die Brau Union hat Richterin Eva Maria Vetter nach zwölf Verhandlungstagen klare Vorgaben für den weiteren Ablauf gemacht. Die Vorsitzende des Gerichts forderte sowohl den Braukonzern als auch die Bundeswettbewerbsbehörde auf, keine weiteren beweiswürdigenden Schriftsätze mehr vorzulegen. Der Prozess läuft seit Februar 2025 und soll nach aktuellem Stand bis Jahresende mit den Zeugenaussagen abgeschlossen werden.
Ausgangspunkt des Verfahrens sind Vorwürfe der Wettbewerbshüter gegen den Bierkonzern. Die Brau Union hatte versucht, diese Vorwürfe auf Basis von Zeugenaussagen zu entkräften und damit einen entsprechenden Antrag gestellt. Vetter machte nun deutlich, dass sie keine zusätzlichen Interpretationen von Anwälten über den Sachverhalt brauche. Damit signalisiert das Gericht, dass die Beweisaufnahme im Zentrum bleiben soll und die Parteien ihre Argumente auf das Wesentliche beschränken müssen.
Für die Brau Union steht in dem Verfahren viel auf dem Spiel. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht dem Unternehmen eine hohe Millionenstrafe. Der Konzern will deshalb über den Sommer auf die Wettbewerbshüter zugehen und versucht offenkundig, die Konfrontation noch vor einer möglichen Entscheidung des Gerichts zu entschärfen.
Der Fall hat auch eine wirtschaftliche Dimension über den Biermarkt hinaus. In dem Verfahren geht es um Marktverhältnisse im Getränkefachhandel und um die Frage, welche Produkte für Händler tatsächlich ausschlaggebend sind. Aus Sicht der Brau Union ist Bier zentral, nicht Mineralwasser. Genau diese Einordnung ist für den Ausgang des Prozesses relevant, weil sie die wirtschaftliche Abhängigkeit und die Marktstellung des Konzerns betrifft.
Mit dem zwölften Verhandlungstag ist das Verfahren in eine Phase getreten, in der die Aussagen von Zeugen und die Beweisaufnahme den Takt vorgeben. Wie das Gericht die Vorwürfe und die Gegenargumente am Ende bewertet, dürfte auch für die wettbewerbsrechtliche Praxis in Österreich über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben.









