Der Oberste Gerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida im Kern bestätigt und einen teilweisen Freispruch im Zusammenhang mit der Hungerburg-Villa aufgehoben. Damit muss dieser Teil des Verfahrens neu verhandelt werden.
Benko war im Oktober 2025 in erster Instanz teilschuldig gesprochen worden. Der OGH bestätigte diesen Schuldspruch nun, hob aber jenen Teil des Urteils auf, der ihn in der Causa rund um die Villa auf der Hungerburg freigesprochen hatte. Die Strafhöhe ist damit weiterhin nicht endgültig geklärt.
Die Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für den Gründer der Signa-Gruppe, der im Zentrum eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahre steht. Das Verfahren dreht sich um den Vorwurf der betrügerischen Krida, also um Handlungen im Zusammenhang mit der Vermögenslage eines bereits in wirtschaftlicher Schieflage befindlichen Unternehmens oder Schuldners.
Mit der teilweisen Aufhebung wird das zuständige Gericht den freigesprochenen Punkt neuerlich prüfen müssen. Für den bestätigten Schuldspruch bleibt die Entscheidung des Erstgerichts dagegen aufrecht.
Benko war mit dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums zum Symbol eines beispiellosen Immobilien- und Finanzdramas in Österreich geworden. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Causa läuft damit weiter.









