Nach den Asbestfunden in Steinbrüchen bei Neudau und Hartberg hält die steirische Landesregierung an ihrer Linie fest: Für die Bevölkerung bestehe „keine Gefahr in Verzug“. FPÖ-Umweltlandesrat Hannes Amesbauer verteidigte am Donnerstag den bisherigen Umgang mit dem Fall und verwies darauf, dass die Situation geprüft werde.
Auslöser der Debatte sind belastete Schottermaterialien, die in der Oststeiermark entdeckt wurden. Die Funde haben über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit ausgelöst, weil in Ungarn bereits asbesthaltiger Schotter aus burgenländischen Steinbrüchen für erheblichen Wirbel sorgt. In der Steiermark steht damit nun die Frage im Raum, wie groß das Risiko für Transport, Verbauung und mögliche weitere Verbreitung tatsächlich ist.
Prüfungen laufen, politische Debatte nimmt zu
Amesbauer versucht, die Lage zu beruhigen. Nach seiner Darstellung liege kein akuter Anlass für Sofortmaßnahmen im Sinne einer unmittelbaren Gefahrenlage vor. Zugleich erhöht der Fall den politischen Druck auf die Landesregierung, rasch Klarheit über Herkunft, Ausmaß und Verwendung des Materials zu schaffen.
Asbest ist seit Jahren als gefährlicher Baustoff bekannt. Die Fasern gelten bei Einatmen als gesundheitsgefährdend und können schwere Lungenerkrankungen auslösen. Gerade deshalb sind Funde in Steinbrüchen und im Schotterbereich heikel: Sobald das Material verarbeitet, bewegt oder verbaut wird, stellt sich die Frage nach Sperren, Kontrollen und möglicher Entsorgung.
Der Vergleich mit dem burgenländisch-ungarischen Fall zeigt, wie schnell ein zunächst technischer Befund zu einem politischen Problem werden kann. Dort hatte der Fund asbesthaltigen Materials in der grenzüberschreitenden Debatte über Deponien, Abfallströme und Kontrollmechanismen bereits zu erheblichem Unmut geführt. In der Steiermark steht nun vor allem im Fokus, ob die Behörden die betroffenen Mengen und Lieferwege vollständig nachvollziehen können.
Für die Landesregierung ist der Fall auch politisch sensibel: Sobald der Eindruck entsteht, dass belastetes Material unzureichend kontrolliert worden sein könnte, wächst der Druck auf Umwelt- und Baubehörden gleichermaßen. Die Frage, ob „keine Gefahr in Verzug“ vorliegt, dürfte daher nicht nur fachlich, sondern auch politisch weiter umstritten bleiben.









