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Verdacht gegen Sohn von Mango-Gründer Isak Andic erhärtet sich

Redaktionelle Szene zum Thema „Verdacht gegen Sohn von Mango-Gründer Isak Andic erhärtet sich“

Der Tod des Mango-Gründers Isak Andic beschäftigt die Ermittler in Spanien weiter. Gegen seinen Sohn Jonathan Andic steht demnach der Verdacht im Raum, den 2024 bei einer Wanderung tödlich verunglückten Unternehmer gestoßen zu haben. Die Ermittlungen laufen wegen möglicher Tötung; belastet wird der Sohn nach Angaben aus dem Umfeld der Untersuchung mit Indizien, darunter Handyspuren und widersprüchlichen Aussagen.

Ermittler prüfen Unfall oder Gewalttat

Isak Andic, einer der reichsten Männer Spaniens, war im Dezember 2024 bei einem Ausflug in der Nähe von Barcelona ums Leben gekommen. Zunächst galt der Sturz bei einer Wanderung als Unfall. Inzwischen verdichten sich laut den vorliegenden Ermittlungsansätzen jedoch Hinweise darauf, dass der Tod nicht rein zufällig gewesen sein könnte. Im Fokus steht Jonathan Andic, der mit seinem Vater unterwegs gewesen sein soll.

Die Ermittler stützen ihren Verdacht demnach auf technische Daten und Aussagen, die nicht zusammenpassen. Dazu zählen Handyspuren, die die Rekonstruktion der letzten Stunden des Unternehmers erleichtern sollen, sowie Angaben von Zeugen und Beteiligten, die nach ersten Erkenntnissen Lücken oder Widersprüche aufweisen. Eine endgültige rechtliche Bewertung liegt damit aber noch nicht vor.

Andic war einer der reichsten Unternehmer des Landes

Isak Andic hatte aus Mango einen international bekannten Modekonzern aufgebaut. Das Unternehmen zählt zu den großen europäischen Textilketten und ist in vielen Ländern präsent. Sein Tod hat deshalb nicht nur in Spanien, sondern auch in der internationalen Wirtschaftsszene Aufmerksamkeit erregt.

Für die Familie Andic steht nun nicht mehr nur der plötzliche Verlust des Unternehmensgründers im Raum, sondern auch ein sich zuspitzender Ermittlungsfall. Sollte sich der Verdacht bestätigen, hätte das für Jonathan Andic schwerwiegende strafrechtliche Folgen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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