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FPÖ muss Vorwurf gegen Meinl-Reisinger wegen „Geldkoffern“ zurücknehmen

Redaktionelle Szene zum Thema „FPÖ muss Vorwurf gegen Meinl-Reisinger wegen „Geldkoffern“ zurücknehmen“

Die FPÖ muss eine Behauptung über Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) zurücknehmen, wonach sie mit Geldkoffern in die Ukraine gereist sei, um dort Steuergeld in bar zu übergeben. Meinl-Reisinger hatte wegen der aus ihrer Sicht rufschädigenden Darstellung geklagt und vor Gericht Recht bekommen.

Im Zentrum des Streits stand eine politische Zuspitzung, mit der die FPÖ der Außenministerin eine besonders fragwürdige Form der Unterstützung für die Ukraine unterstellt hatte. Die Aussage verbreitete sich im politischen Raum rasch weiter und löste eine juristische Auseinandersetzung aus, weil Meinl-Reisinger darin eine unzulässige Verunglimpfung ihrer Person sah.

Mit dem nun ergangenen Urteil ist die Sache für die Außenministerin vorerst entschieden. Die FPÖ wird den Vorwurf widerrufen müssen. Damit bleibt die politische Dimension des Falls erhalten: Die Auseinandersetzung zeigt, wie scharf die Tonlage im Streit um Österreichs Ukraine-Politik geworden ist und wie schnell Zuspitzungen rechtliche Folgen haben können.

Meinl-Reisinger gehört als Außenministerin einer Bundesregierung an, die sich in der internationalen Unterstützung der Ukraine klar positioniert. Gerade deshalb hatte die FPÖ-Aussage besonderes Gewicht im laufenden politischen Streit. Der Fall dürfte auch deshalb Wirkung entfalten, weil er die Grenzen zwischen politischer Attacke und ehrenrühriger Unterstellung sichtbar macht.

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