Die EU-Staaten haben in den Verhandlungen mit dem Europaparlament ihre Forderung nach niedrigeren Entschädigungen bei Flugverspätungen zurückgezogen. Die bisher geltenden Fluggastrechte bleiben damit in diesem Punkt vorerst bestehen – ein Entwurf, der für viele Reisende vor dem Start in die Urlaubssaison deutliche Verschlechterungen gebracht hätte, ist vom Tisch.
Konkret ging es um die Höhe der Ausgleichszahlungen bei verspäteten Flügen. Nach derzeitiger Regelung haben Passagiere in der EU je nach Flugstrecke Anspruch auf Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung. Im Zuge der seit Wochen laufenden Verhandlungen war zuletzt befürchtet worden, dass diese Schwelle angehoben und damit der Schutz für Reisende eingeschränkt werden könnte. Dazu kommt es nun nicht.
Für Fluggesellschaften bedeutet das, dass zentrale finanzielle Verpflichtungen aus der bestehenden Fluggastrechte-Verordnung bestehen bleiben. Für Passagiere bleibt damit ein wesentlicher Hebel erhalten, wenn Flüge massiv verspätet sind oder ausfallen. Gerade in den Sommermonaten, in denen der Flugverkehr stark zunimmt und Störungen häufiger auftreten, ist die Einigung politisch und wirtschaftlich relevant.
Weniger Schutz bei einzelnen Punkten möglich
Ganz unverändert bleibt das Regelwerk allerdings nicht. In den Verhandlungen sind nach dem Stand der Gespräche andere Änderungen vorgesehen, die für Reisende ungünstiger ausfallen könnten. Welche Details am Ende beschlossen werden, hängt von der weiteren Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament ab. Klar ist aber: Die besonders umstrittenen Einschnitte bei der Entschädigung für verspätete Flüge sind vorerst vom Tisch.
Die Fluggastrechte zählen seit Jahren zu den wichtigsten Verbraucherschutzinstrumenten der EU im Reiseverkehr. Sie regeln unter anderem Ersatzansprüche bei langen Verspätungen, Flugausfällen und bestimmten Betreuungsleistungen am Flughafen. Jede Verschärfung oder Lockerung wirkt sich damit unmittelbar auf Millionen Passagiere und auf die Kosten der Airlines aus.









