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Neue Anklage gegen René Benko wegen Betrugs und kridaträchtiger Vorgänge

Redaktionelle Szene zum Thema „Neue Anklage gegen René Benko wegen Betrugs und kridaträchtiger Vorgänge“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Signa-Komplex erneut Anklage gegen René Benko eingebracht. Der Gründer der mittlerweile insolventen Immobiliengruppe wird nach Angaben der Behörde diesmal wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida vor dem Landesgericht Innsbruck belangt. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Im Zentrum steht demnach der Vorwurf, Benko habe Vertretern einer Privatstiftung eine Garantieerklärung vorgelegt, die nicht den Tatsachen entsprochen habe. Dadurch sollen rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding überwiesen worden sein; zusätzlich sei die Stiftung von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro abgehalten worden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sei in der Garantieerklärung eine Zahlung von rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesagt worden, die dann ausgeblieben sei. Insgesamt soll die Privatstiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt worden sein.

Als mutmaßlich Betroffene wird in dem Verfahren auch der frühere Strabag-Chef Hans-Peter Haselsteiner genannt, dessen Umfeld mit der Stiftung in Verbindung steht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft durch die Vorgänge unrechtmäßig bereichert worden sein sollen. Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Zusätzlich wirft die WKStA Benko vor, im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer Vermögenswerte beiseitegeschafft zu haben, um die Befriedigung von Gläubigerforderungen zu verhindern oder zu schmälern. Konkret geht es dabei um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das verborgen worden sein soll.

Der neue Vorstoß ist Teil einer Reihe von Ermittlungen rund um den Zusammenbruch des Signa-Imperiums. Das aktuelle Verfahren deckt nur einen Ausschnitt des größeren Komplexes ab; weitere Vorwürfe sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch Gegenstand offener Ermittlungen. Für Benko ist es bereits eine weitere strafrechtliche Belastung in einem Fall, der wirtschaftlich wie juristisch weit über die eigene Person hinausreicht.

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