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Nationalrat setzt EU-Asylpakt mit schnelleren Verfahren um

Redaktionelle Szene zum Thema „Nationalrat setzt EU-Asylpakt mit schnelleren Verfahren um“

Der Nationalrat hat am Mittwoch den europäischen Asylpakt in nationales Recht überführt. Damit werden in Österreich unter anderem schnellere Asylverfahren, längere Anhaltungen an Flughäfen und neue Regeln für die Obsorge unbegleiteter minderjähriger Migrantinnen und Migranten eingeführt.

Mit dem Beschluss werden zentrale Teile der europäischen Reform nun auf innerstaatlicher Ebene umgesetzt. Ziel des Pakets ist es, Verfahren an den Außengrenzen und in besonders belasteten Situationen zügiger abzuwickeln. Dazu gehören nach den vorliegenden Angaben auch strengere Abläufe bei der Unterbringung und Prüfung von Asylanträgen.

Politisch sorgte das Vorhaben für deutlichen Widerstand der Grünen. Sie stimmten gegen die meisten Gesetzesvorlagen. Die Partei kritisiert seit Längerem, dass der Asylpakt zu mehr Abschottung und zu harten Bedingungen für Schutzsuchende führen könnte. Die Regierungsparteien hingegen verweisen auf die Notwendigkeit eines einheitlicheren und rascheren Vorgehens im Asylsystem.

Der Beschluss kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die Mitgliedstaaten der EU ihre nationalen Gesetze schrittweise an die neue gemeinsame Linie anpassen müssen. Für Österreich bedeutet das, dass Behörden und zuständige Stellen künftig mit geänderten Fristen, Verfahrenswegen und Zuständigkeiten arbeiten werden. Besonders relevant ist das für die Frage, wie schnell über Anträge entschieden wird und unter welchen Bedingungen Personen in bestimmten Verfahren angehalten werden dürfen.

Die Umsetzung des Pakets gilt als einer der wichtigsten migrationspolitischen Schritte auf europäischer Ebene seit Jahren. In Österreich dürfte vor allem die praktische Anwendung der neuen Regeln an Flughäfen sowie im Umgang mit minderjährigen, unbegleiteten Asylwerberinnen und Asylwerbern genau beobachtet werden.

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