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Marmelade darf ab Mitte Juni wieder für alle Fruchtaufstriche verwendet werden

Redaktionelle Szene zum Thema „Marmelade darf ab Mitte Juni wieder für alle Fruchtaufstriche verwendet werden“

Ab 14. Juni darf in Österreich die Bezeichnung Marmelade wieder für Aufstriche aus allen Obstsorten verwendet werden. Bisher war der Begriff nach EU-Recht Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten; für andere Fruchtaufstriche waren je nach Zusammensetzung andere Bezeichnungen vorgesehen. Mit der nun umgesetzten Novelle kehrt damit ein traditionell österreichischer Begriff in den Handel zurück.

Gleichzeitig wird der Mindestfruchtgehalt angehoben. Damit soll die Kennzeichnung klarer und näher an der tatsächlichen Zusammensetzung der Produkte ausgerichtet werden. Die Änderung betrifft vor allem Hersteller, die ihre Verpackungen und Deklarationen an die neuen Vorgaben anpassen müssen.

Die Anpassung ist Teil einer rechtlichen Neuregelung, mit der Österreich seine Kennzeichnungsregeln im Lebensmittelbereich verändert. Neben der Fruchtaufstrich-Verordnung wird auch die Honigkennzeichnung geändert. Für Konsumentinnen und Konsumenten soll das mehr Transparenz bringen, für Produzenten vor allem neue Vorgaben bei der Etikettierung.

Der Begriff Marmelade hat in Österreich seit Jahrzehnten einen anderen Alltagsgebrauch als in vielen anderen EU-Staaten. Während er im Inland meist allgemein für Fruchtaufstriche verwendet wird, war er unionsrechtlich zuletzt eng gefasst. Mit der Novelle wird diese sprachliche Besonderheit nun wieder stärker berücksichtigt.

Für den Handel und die Lebensmittelindustrie bedeutet das vor allem eine Umstellung bei der Produktbezeichnung. Auf den Regalen dürfte die alte Bezeichnung nach und nach wieder häufiger auftauchen. Inhaltlich bleibt für Konsumentinnen und Konsumenten entscheidend, wie viel Frucht tatsächlich im Glas steckt.

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