Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss ab 2027 in Österreich erstmals für E-Dienstautos Sachbezug zahlen. Damit endet die bisherige Steuerfreiheit für Stromer im Firmenfuhrpark, allerdings zu deutlich niedrigeren Sätzen als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Regelung ist Teil der jüngsten Anpassungen im Steuerrecht und soll die Privatnutzung von Elektroautos weiterhin begünstigen.
Bislang war die private Nutzung von E-Dienstautos sachbezugsfrei. Für klassische Firmenwagen mit Benzin- oder Dieselmotor fällt hingegen schon bisher ein monatlicher Sachbezug an, der als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Genau an diesem Punkt setzt die neue Regelung an: Auch E-Autos werden steuerlich erfasst, der Ansatz bleibt aber deutlich günstiger als bei Verbrennern.
Geringere Belastung als bei Verbrennern
Nach der neuen Vorgabe wird die private Nutzung von Firmen-E-Autos ab 2027 nicht mehr mit null Euro angesetzt. Die Abgabe soll aber niedriger ausfallen als bei herkömmlichen Dienstautos. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sich ein E-Firmenwagen weiterhin steuerlich attraktiver darstellen dürfte als ein Benziner oder Diesel im selben Preissegment.
Für Unternehmen hat die Änderung ebenfalls Folgen. Sie müssen die Nutzung ihrer Elektro-Dienstwagen künftig steuerlich in der Lohnverrechnung abbilden. Das betrifft vor allem Betriebe, die E-Autos als Teil ihrer Flottenstrategie eingesetzt haben und deren Beschäftigte das Fahrzeug auch privat verwenden dürfen.
Politisch ist die Neuregelung ein Kompromiss zwischen Budgetinteressen und der Förderung der Elektromobilität. Die bisherige völlige Steuerfreiheit für privat genutzte E-Firmenautos fällt weg, gleichzeitig bleibt die Behandlung günstiger als bei Verbrennern. Damit soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge nicht abrupt ausgebremst werden.
Für Betroffene empfiehlt sich ein genauer Blick auf die eigene Firmenwagenregelung. Entscheidend wird sein, wie der Arbeitgeber die Privatnutzung handhabt und wie der Sachbezug ab 2027 im konkreten Fall berechnet wird. Wer einen Dienstwagen auch privat fährt, sollte die künftigen Kosten jedenfalls mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater durchgehen.









