Ein Wohnmobilkäufer hat nach einem Streit um einen schweren Mangel sein Geld zurückerhalten, nachdem der Fall bis zum Oberlandesgericht gegangen war. Der Verkäufer aus Oberösterreich hatte den Defekt nach Angaben aus dem Verfahren nicht behoben und auch nicht darüber informiert, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht mehr gegeben war.
Der Käufer hatte sich damit nicht abgefunden und den Rechtsweg beschritten. Am Ende setzte er sich demnach durch. Das Gericht folgte der Linie, dass ein derartiger Mangel nicht einfach hingenommen werden muss, wenn das Fahrzeug dadurch nicht mehr verkehrssicher ist.
Der Fall zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn beim Verkauf eines Fahrzeugs gravierende Schäden verschwiegen werden. Bei einem Wohnmobil, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, spielt die Verkehrssicherheit eine zentrale Rolle. Wird sie durch einen Mangel beeinträchtigt, kann das für Käufer nicht nur teuer, sondern auch rechtlich relevant werden.
Für den Verkäufer wurde der unterlassene Hinweis offenbar zum Bumerang. Statt eines erledigten Geschäfts stand am Ende eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der der Käufer sein Geld zurückbekam. Der Fall wurde damit erst in zweiter Instanz entschieden.









