Ab 1. Jänner gelten in Österreich einheitliche Strafen für zahlreiche Verkehrsdelikte. Das Bundesministerium für Mobilität hat diese Woche den neuen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht, mit dem die Beträge für Anonymverfügungen bundesweit harmonisiert werden – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde.
Bislang waren die Strafhöhen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Mit der neuen Verordnung werden nun alle Anonymverfügungen aufgelistet. Nach Angaben des ÖAMTC ist das aus Sicht der Verkehrssicherheit ein Vorteil, weil die Beträge transparent kommuniziert werden und damit auch eine präventive Wirkung entfalten können.
Gleichzeitig kritisiert der Mobilitätsclub die deutlichen Erhöhungen. Im Schnitt würden die Verkehrsstrafen um 50 Prozent steigen, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Die Anhebung liege damit „deutlich über der Inflationsrate“, bemängelte der ÖAMTC.
Besonders betroffen sind zahlreiche Alltagsverstöße. Das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone kostet künftig 60 Euro. Wer bei gelber Ampel verbotenerweise in eine Kreuzung einfährt, muss 70 Euro zahlen. Auch das Nicht-Anhalten an einer Stopptafel wird ab Jahresbeginn mit 70 Euro geahndet.
Für zu schnelles Fahren im Ortsgebiet bis 30 km/h sieht der neue Katalog je nach gemessener Geschwindigkeit Strafen zwischen 50 und 120 Euro vor. Für die Missachtung des Rechtsfahrgebots auf Autobahnen werden 100 Euro fällig. Damit zieht der Bund bei den häufigsten Verkehrsübertretungen die Sanktionen spürbar an.
Die Vereinheitlichung war seit Jahren gefordert worden. Der neue Katalog schafft nun erstmals österreichweit klare Beträge für Anonymverfügungen und beendet damit die bisherige Zuständigkeit einzelner Landesregelungen in diesem Bereich.









