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Unis warnen vor Eingriffen in Leistungsvereinbarungen

Redaktionelle Szene zum Thema „Unis warnen vor Eingriffen in Leistungsvereinbarungen“

Die österreichischen Universitäten kritisieren einen geplanten nachträglichen Eingriff in ihre Leistungsvereinbarungen und sehen darin ein Problem für ihre Budgetplanung. Die Universitätenkonferenz (uniko) fordert klare gesetzliche Regeln, nachdem das Wissenschaftsressort im Zuge des Budgetbegleitgesetzes Änderungen ins Spiel gebracht hat.

Auslöser der Debatte ist der Umgang mit jenem Teil des Hochschulbudgets, auf den die Unis Ende des Vorjahres verzichtet hatten. Dabei ging es um 150 Millionen Euro für das Jahr 2027. Nach Ansicht der uniko ist eine nachträgliche Änderung dieser Vereinbarung im Universitätsgesetz nicht vorgesehen. Das Vorgehen sorge in den Hochschulen für Verunsicherung, weil es über den aktuellen Fall hinaus die Verlässlichkeit künftiger Finanzzusagen infrage stelle.

Die Unis verweisen darauf, dass sie bereits seit Tagen gegen die Einschnitte im kommenden Dreijahresbudget für die Jahre 2028 bis 2030 mobil machen. In ganz Österreich hatten sich zuletzt Proteste gegen die Kürzungen formiert. Der neue Streit verschärft nun die Auseinandersetzung zwischen Hochschulen und Politik zusätzlich.

Im Zentrum steht die Frage, ob der Bund in bereits vereinbarte Finanzierungszusagen nachträglich eingreifen darf. Für die Universitäten ist das auch deshalb heikel, weil sie ihre mittel- und langfristige Planung auf die Leistungsvereinbarungen stützen. Dazu zählen Personal, Studienangebote, Forschungsschwerpunkte und laufende Verpflichtungen.

Die uniko verlangt deshalb eine eindeutige rechtliche Absicherung, damit Änderungen an vereinbarten Budgets nicht im Nachhinein vorgenommen werden können. Für die Hochschulen geht es damit nicht nur um die aktuelle Budgetrunde, sondern auch um die Frage, wie belastbar die Finanzierungsgrundlage für die kommenden Jahre bleibt.

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