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Sporrer prüft schärferes Sexualstrafrecht bei Vergewaltigungsvideos

Redaktionelle Szene zum Thema „Sporrer prüft schärferes Sexualstrafrecht bei Vergewaltigungsvideos“

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das Sexualstrafrecht mit Blick auf Videos von Vergewaltigungen verschärfen. Im Herbst soll eine Arbeitsgruppe prüfen, ob schon der bloße Besitz solcher Aufnahmen strafbar werden soll. Sporrer sagte dazu: „Ich wäre dafür.“

Die Ministerin setzt damit ein Signal in einer Frage, die strafrechtlich und gesellschaftlich heikel ist. Im Zentrum steht nicht nur die Weitergabe oder Veröffentlichung der Aufnahmen, sondern bereits die Frage, ob das Aufbewahren solcher Inhalte künftig gesondert verfolgt werden kann. Derzeit ist vor allem das Verbreiten, Herstellen oder Zugänglichmachen entsprechender Inhalte rechtlich relevant; ob auch der Besitz allein erfasst werden soll, ist nun Gegenstand der geplanten Prüfung.

Die angekündigte Arbeitsgruppe soll im Herbst ihre Arbeit aufnehmen. Sporrer will damit die bestehende Rechtslage auf ihre Lücken hin überprüfen lassen. Für die Praxis wäre eine Verschärfung vor allem dort bedeutsam, wo digitale Gewalt und sexualisierte Gewalt ineinandergreifen: Vergewaltigungsvideos können als Beweismittel, als Tatmittel oder als Teil von Demütigung und Weiterverbreitung eine Rolle spielen.

Ob es am Ende tatsächlich zu einer Strafbarkeitsausweitung kommt, hängt vom Ergebnis dieser Prüfung und vom weiteren politischen Verfahren ab. Mit ihrer öffentlichen Wortmeldung macht Sporrer aber deutlich, dass das Thema für sie auf die Agenda der Justizpolitik gehört.

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