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OLG Wien hebt Diversion im Falschaussage-Verfahren zur Causa Pilnacek auf

Redaktionelle Szene zum Thema „OLG Wien hebt Diversion im Falschaussage-Verfahren zur Causa Pilnacek auf“

Das Oberlandesgericht Wien hat die Diversion im Falschaussage-Prozess zur Causa Pilnacek aufgehoben. Das Verfahren gegen eine Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und ihre frühere Mitbewohnerin wird damit fortgesetzt. Begründet wurde die Entscheidung mit generalpräventiven Erwägungen.

Die beiden Frauen waren in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Falschaussage in Zusammenhang mit dem Pilnacek-Laptop-Umfeld von einer Diversion erfasst worden. Das OLG stellte nun klar, dass die Sache aus Sicht der Richter nicht mit einer diversionellen Erledigung beendet werden könne. Die strafrechtliche Aufarbeitung läuft damit weiter.

Die Entscheidung erhöht den Druck auf das Verfahren in einer Causa, die seit dem Tod Pilnaceks politisch und justiziell hohe Aufmerksamkeit ausgelöst hat. Im Zentrum steht dabei auch die Frage, welche Angaben im Umfeld des ehemaligen Sektionschefs gemacht wurden und ob diese vor Gericht korrekt waren.

Mit der Aufhebung der Diversion muss das Verfahren in der Sache nun weitergeführt werden. Das Oberlandesgericht begründete diesen Schritt nicht mit neuen Sachverhaltsfeststellungen, sondern mit dem allgemeinen Abschreckungs- und Präventionsgedanken.

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