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OGH verlängert Verjährung für VW-Käufer auf 30 Jahre

Redaktionelle Szene zum Thema „OGH verlängert Verjährung für VW-Käufer auf 30 Jahre“

Betroffene Käufer von VW-Dieselfahrzeugen in Österreich können ihren Anspruch auf Ersatz eines Wertverlusts deutlich länger geltend machen als bisher oft angenommen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung klargestellt, dass die Verjährungsfrist in solchen Fällen 30 Jahre beträgt.

Nach der Entscheidung 6 Ob 86/26d beginnt die Frist erst mit dem vermögensmäßigen Schaden zu laufen. Bei den manipulierten Fahrzeugen sei das der Zeitpunkt, an dem der Eigentümer durch den Einbau der unzulässigen Software und den daraus folgenden Wertverlust wirtschaftlich beeinträchtigt werde.

Damit können auch Erstbesitzer Ansprüche verfolgen, selbst wenn sie das Auto inzwischen verkauft haben. Entscheidend ist demnach nicht, ob das Fahrzeug noch im Besitz des ursprünglichen Käufers ist, sondern ob ihm durch den Skandal ein Vermögensnachteil entstanden ist.

Der Dieselskandal hatte 2015 weltweite Folgen für den Volkswagen-Konzern ausgelöst. Damals räumte VW ein, bei der Abgasmessung mit einer Spezialsoftware getrickst zu haben. In Österreich könnten nun noch lange Zeit Forderungen aus dem Wertverlust betroffener Fahrzeuge erhoben werden.

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