Im Salzburger Landesgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen, denen Mordversuch und absichtlich schwere Körperverletzung nach mehreren Gewalttaten im Pinzgau vorgeworfen werden. Die Männer müssen sich vor acht Geschworenen verantworten. Nach Angaben aus dem Verfahren sollen die Beschuldigten ihre Opfer gezielt attackiert und schwer misshandelt haben.
Im Zentrum der Anklage stehen Übergriffe, bei denen ein Opfer nach den Schilderungen der Ermittler im Rausch beinahe erschlagen worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als besonders brutales Vorgehen. Die Angeklagten werden in Zusammenhang mit einer Gruppe sogenannter „Pedo Hunter“ gebracht, also Personen, die mutmaßliche Sexualstraftäter selbst aufspüren und konfrontieren wollen.
Der Prozess ist am Salzburger Landesgericht angesetzt, weil die Taten im Pinzgau begangen worden sein sollen und die Justiz von einem schwerwiegenden Deliktkomplex ausgeht. Über den Ausgang des Verfahrens entscheidet die Geschworenenbank. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verhandlung dürfte auch deshalb Aufmerksamkeit auslösen, weil Verfahren rund um Selbstjustiz und Gewalt im Umfeld sogenannter „Pedo Hunter“ zuletzt immer wieder heikle Fragen aufwerfen: Wo endet die Anbahnung von Beweisen, wo beginnt strafbare Selbstjustiz? Im vorliegenden Fall steht jedoch nicht der behauptete Hintergrund der Gruppe im Vordergrund, sondern der konkrete Vorwurf massiver Gewalt gegen die Opfer.
Das Verfahren soll klären, welche Rolle die fünf Angeklagten bei den Übergriffen genau gespielt haben und ob die für Mordversuch und schwere Körperverletzung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Landesgericht ist es einer der auffälligeren Gewaltsachverhalte aus dem Pinzgau der vergangenen Zeit.









