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Fall Ott: Historiker Riegler begrüßt schärferes Spionagegesetz

Redaktionelle Szene zum Thema „Fall Ott: Historiker Riegler begrüßt schärferes Spionagegesetz“

Der Historiker und Nachrichtendienst-Experte Thomas Riegler begrüßt die geplanten Verschärfungen des Spionagegesetzes im Fall Egisto Ott. Die Verteidigung des früheren BVT-Beamten erinnert aus seiner Sicht an „Lehrbücher russischer Geheimdienste“, weil sie den Fokus von der mutmaßlichen Tat auf die Glaubwürdigkeit der Ermittler lenke.

Ott war von Geschworenen schuldig gesprochen worden, für Russland gespioniert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der frühere Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat Berufung eingelegt. Der Fall gilt als eine der größten Spionagecausen der vergangenen Jahre in Österreich und hat die Debatte über die Stärke der österreichischen Spionageabwehr neu angefacht.

Riegler, der als Fachexperte auch im U-Ausschuss zur politischen Einflussnahme auf das BVT saß, sieht in der Diskussion um den Fall einen Anlass für weitere gesetzliche Nachschärfungen. Die geplanten Änderungen seien ein sinnvoller Schritt, sagte er demnach mit Blick auf die Rechtslage rund um Spionage und Nachrichtendienste. Als nächsten logischen Schritt bezeichnete er offenbar eine weitere Anpassung jener Bestimmungen, die den Schutz vor nachrichtendienstlicher Tätigkeit in Österreich verbessern sollen.

Der Historiker ordnet den Fall nicht nur als Einzelfall ein, sondern als Symptom eines größeren Problems. Russland setze seit Jahren auf Einflussnahme, Ausforschung und die gezielte Nutzung offener Flanken in europäischen Staaten. Gerade Österreich gelte wegen seiner Rolle als internationaler Standort, als Sitz zahlreicher Organisationen und wegen historisch gewachsener Kontakte als besonders anfällig.

Die Debatte über Ott hat damit auch eine sicherheitspolitische Dimension weit über den einzelnen Prozess hinaus. Im Zentrum steht die Frage, ob Österreichs Behörden Spionage ausreichend früh erkennen und wirksam verfolgen können. Rieglers Befund fällt deutlich aus: Der Fall zeige, wie professionell und langfristig solche Operationen angelegt sein können – und wie wichtig es sei, die rechtlichen und organisatorischen Mittel der Gegenabwehr laufend anzupassen.

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