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EU startet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Redaktionelle Szene zum Thema „EU startet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich“

Die EU-Kommission hat am Donnerstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Betroffen sind die verspätete Umsetzung von Regeln gegen Greenwashing im Verbraucherschutz sowie neue EU-Vorgaben zu Ausbildungsanforderungen im Gesundheitsbereich.

Im ersten Fall geht es um die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen der Energiewende. Österreich gehört zu 20 Mitgliedstaaten, die die Vorgaben nach Angaben der Kommission nicht fristgerecht in nationales Recht übertragen haben. Die Regeln sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen schützen und klarer festlegen, wie Unternehmen klimabezogene Angaben bewerben dürfen.

Im zweiten Verfahren verlangt Brüssel von acht Staaten die vollständige Umsetzung neuer Bestimmungen für Ausbildungsanforderungen in Gesundheitsberufen. Dabei geht es um Pflegekräfte, Zahnärzte und Apotheker. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Qualifikationen in der EU besser vergleichbar sind und die Ausbildungsstandards harmonisiert werden.

Vertragsverletzungsverfahren sind ein zentrales Instrument der EU-Kommission, wenn Mitgliedstaaten europäische Vorgaben nicht rechtzeitig oder nicht korrekt umsetzen. Zunächst ersucht Brüssel die betroffenen Länder um Stellungnahme und setzt Fristen, um die Defizite zu beheben. Bleibt die Umsetzung aus, kann die Kommission den Fall weiter eskalieren und vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Für Österreich ist der Schritt Teil einer breiteren Reihe von Mahnungen aus Brüssel. Die Kommission drängt seit Monaten darauf, dass Mitgliedstaaten neue EU-Regeln schneller in nationales Recht überführen, damit gemeinsame Vorgaben im Binnenmarkt einheitlich gelten.

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