Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Instrument zur Rückführung von Asylbewerbern geeinigt: sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten sollen künftig Abschiebungen erleichtern und Asylverfahren zumindest teilweise außerhalb der Union ermöglichen. Im Raum stehen dafür unter anderem Länder wie Uganda oder Kasachstan.
Mit dem Vorstoß reagieren die Mitgliedstaaten auf den anhaltenden politischen Druck, irreguläre Migration rascher zu begrenzen und Rückführungen zu beschleunigen. Die Idee dahinter: Menschen, die keinen Schutzstatus erhalten und die EU verlassen sollen, würden nicht mehr zwingend direkt aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats abgeschoben, sondern zunächst in Zentren außerhalb der Union gebracht.
Solche Modelle waren in Europa bislang hoch umstritten. Kritiker verweisen seit Jahren auf mögliche menschenrechtliche Probleme, ungeklärte Zuständigkeiten und die Frage, nach welchen rechtlichen Standards Verfahren in Drittstaaten geführt werden sollen. Auch die Auswahl möglicher Partnerländer ist politisch heikel, weil sie neben Fragen der Sicherheit und Kooperation auch die Lage der Menschenrechte und der Asylsysteme vor Ort berührt.
Der Beschluss passt in eine breitere Verschärfung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Mehrere Mitgliedstaaten drängen seit Monaten auf deutlich strengere Regeln bei Rückführungen und auf Modelle, die Abschiebungen effizienter machen sollen. Mit den „Return Hubs“ rückt nun ein Konzept in den Vordergrund, das die EU in der Praxis näher an externe Lösungen für Migration bringen könnte.
Welche Staaten sich konkret beteiligen werden, wie die rechtliche Konstruktion aussehen soll und wann erste Zentren tatsächlich entstehen könnten, ist offen. Klar ist aber: Mit dem Einverständnis der EU-Staaten hat die Debatte über ausgelagerte Abschiebungen eine neue Qualität erreicht.









