Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Ermittlungen gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend eingestellt, die in einem Lokal in Gosau im Bezirk Gmunden den Song „L’amour toujours“ mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen hatten. Nach Ansicht der Behörde erfüllt der Spruch nicht den Tatbestand, weil darin weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt werde.
Im Zentrum des Falls steht eine Aufnahme von einer Veranstaltung der FPÖ-Jugend in Gosau. Die Ermittler hatten geprüft, ob der Gesang als strafbare Hassrede zu werten ist. Die Staatsanwaltschaft Wels kam nun zum Schluss, dass der Text zwar klar ausländerfeindlich sei, aber nach ihrer rechtlichen Beurteilung nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreite.
Die Entscheidung sorgt für erneute Diskussionen über den Umgang mit rechtsextremen und ausländerfeindlichen Parolen in Österreich. Der Fall reiht sich in eine Debatte ein, die seit Monaten auch politisch und juristisch für Spannungen sorgt, nachdem ähnliche Vorfälle wiederholt öffentlich geworden waren.
Unabhängig davon laufen in anderen Zusammenhang noch weitere Ermittlungen in Linz. Dort wird nach wie vor geprüft, ob in einem vergleichbaren Fall strafrechtlich relevante Grenzen überschritten wurden.
Für die vier Betroffenen in Gosau bedeutet die Einstellung des Verfahrens, dass sie nach Einschätzung der Welser Staatsanwaltschaft nicht wegen eines strafbaren Hassdelikts verfolgt werden. Eine weitergehende rechtliche Bewertung des Vorfalls bleibt damit Sache der zuständigen Behörden und, falls es dazu kommt, der Gerichte.









