Österreich plant eine neue Form der elektronischen Überwachung für Hochrisiko-Gefährder. Justizministerin Anna Sporrer will das bisherige System auf breitere Beine stellen und prüft dafür mehrere Modelle, die nach einem klareren Risikoraster eingesetzt werden könnten.
Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Personen überwacht werden können, die zwar nicht zwangsläufig in Haft sind, bei denen Behörden aber ein hohes Gefährdungspotenzial sehen. Die geplante Neuregelung betrifft damit vor allem jene Fälle, in denen klassische strafrechtliche Maßnahmen aus Sicht der Sicherheitsbehörden nicht ausreichen, um mögliche Anschläge oder schwere Gewaltverbrechen rechtzeitig zu verhindern.
Die elektronische Überwachung könnte nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten ausgestaltet werden. Diskutiert werden unterschiedliche technische und rechtliche Varianten, etwa engmaschige Ortung per Fußfessel oder andere Formen der Standortkontrolle. Welche Lösung letztlich kommt, hängt davon ab, wie weit der Eingriff in die Rechte der Betroffenen gehen darf und welche Verfahrensgarantien vorgesehen werden.
Politisch ist das Vorhaben heikel. Befürworter verweisen auf den Schutz der Bevölkerung und die Möglichkeit, gefährliche Entwicklungen früh zu erkennen. Kritiker solcher Instrumente mahnen regelmäßig vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und vor unklaren Grenzen zwischen Prävention und Freiheitsbeschränkung.
Für die Bundesregierung ist das Thema auch deshalb brisant, weil Österreich nach mehreren sicherheitspolitischen Debatten zuletzt verstärkt nach Instrumenten sucht, um extreme Gefährdungslagen besser zu kontrollieren. Die elektronische Überwachung könnte dabei zu einem zentralen Baustein werden, wenn Justiz und Innenressort auf eine rechtlich tragfähige Lösung einigen.









