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Einigung auf längeren Wehrdienst und höheres Gehalt für Grundwehrdiener

Redaktionelle Szene zum Thema „Einigung auf längeren Wehrdienst und höheres Gehalt für Grundwehrdiener“

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Wehrdienstes geeinigt: Der Grundwehrdienst wird um drei Monate ergänzt, dazu kommen verpflichtende Truppen- und Milizübungen. Gleichzeitig soll die Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Euro pro Monat steigen. Die Neuregelung soll für alle gelten, die ab 1. Jänner 2027 bei der Stellung sind.

Der Kompromiss war bis zuletzt offen. In der Koalition wurde noch am Tag der geplanten Präsentation im Sommerministerrat in der Salzburger Schwarzenberg-Kaserne über die Details verhandelt. Ein Knackpunkt war dabei der Zivildienst, dessen Ausweitung von den Neos zunächst strikt abgelehnt worden war.

Nun sieht das Modell vor, dass direkt im Anschluss an den sechsmonatigen Grundwehrdienst verpflichtende Truppenübungen folgen. Innerhalb von zehn Jahren sollen außerdem nachgelagerte Milizübungen absolviert werden. Mit dem 30. Lebensjahr wären die Verpflichtungen damit erledigt. Das entspricht im Wesentlichen dem Stufenmodell, das die Wehrdienstkommission empfohlen hatte.

Auch finanziell soll der Dienst attraktiver werden. Die Entschädigung für Grundwehrdiener wird von derzeit 625 auf 1.000 Euro pro Monat angehoben. Zusätzlich sollen Urlaubstage eingeführt werden; die genauen Regeln dafür müssen noch ausgearbeitet werden.

Beim Zivildienst einigten sich die Koalitionsparteien auf eine andere Lösung. Ab 1. Jänner 2027 soll es die Möglichkeit geben, den Zivildienst freiwillig um zwei Monate zu verlängern. Eine verpflichtende Ausweitung ist damit vorerst nicht vorgesehen. Stattdessen soll das System im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten evaluiert werden, um den Bedarf an zusätzlichen Rekruten für das Bundesheer zu prüfen.

Mit der Einigung legt die Regierung ein zentrales sicherheitspolitisches Vorhaben vor, das sowohl die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres als auch die Attraktivität des Wehrdienstes erhöhen soll. Für die Umsetzung sind nun die weiteren gesetzlichen Schritte notwendig.

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