Ein 39-jähriger Osttiroler, dem vorgeworfen wurde, sich sexuell an Pferden vergangen zu haben, muss sich nicht vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Kurz vor dem für Mittwoch angesetzten Termin kam es zu einer Diversion. Der Fall hatte in Tirol in den vergangenen Wochen für große Verärgerung gesorgt.
Nach den vorliegenden Angaben ging es um einen abscheulichen Fall von Tierquälerei, der erst vor wenigen Wochen öffentlich wurde. Der Mann soll sich an Pferden vergangen haben. Welche konkreten Umstände zu den Vorwürfen führten und wie der Fall aufgekommen ist, blieb in den vorliegenden Informationen offen.
Eine Diversion bedeutet, dass ein Verfahren ohne Schuldspruch beendet werden kann, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Damit kommt es in solchen Fällen nicht zu einem regulären Urteil. Für den Mann hatte das Verfahren offenbar gravierende Folgen, denn der Vorwurf selbst löste deutliche Reaktionen aus.
Der Fall fällt in eine Reihe von Tierschutzverfahren, die immer wieder auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn Tiere misshandelt oder sexuell missbraucht werden. In Österreich können derartige Delikte je nach Tatbestand unter das Strafrecht fallen; zuständig ist dann das Gericht. Im konkreten Fall blieb der Weg ins Hauptverfahren jedoch erspart.
Für das Umfeld des Beschuldigten und die betroffenen Pferde bedeutete der Fall vor allem eines: Er machte einen Vorwurf sichtbar, der wegen seiner Brutalität und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Tieren besonders stark auf Ablehnung stößt. Mit der Diversion ist das Verfahren vorerst erledigt.









