Beim Bundesheer dürfen nun auch Männer lange Haare tragen. Der Verfassungsgerichtshof hat die bisherige Regelung aufgehoben, nach der nur Soldatinnen ihre Haare länger tragen durften. Damit gilt für Männer und Frauen im Militär nun dieselbe Vorgabe.
Auslöser war die Beschwerde eines Offiziers, der gegen das Verbot für Männer mit längeren Haaren vorgegangen war. Er bekam vor dem Höchstgericht Recht. Die bisherige Unterscheidung nach Geschlecht wurde damit als unzulässig bewertet.
Regelung soll geschlechtsneutral sein
Das Bundesheer muss seine Vorschriften nun entsprechend anpassen. Künftig ist nicht mehr das Geschlecht ausschlaggebend, sondern dass die Regelung für Soldatinnen und Soldaten gleichermaßen gilt. Damit entfällt die frühere Praxis, die langen Haaren nur bei Frauen erlaubte.
Die Entscheidung ist auch deshalb relevant, weil sie über den Einzelfall hinaus wirkt. Sie betrifft die Ausgestaltung von Dienstvorschriften im Bundesheer und setzt einen Maßstab für künftige Regelungen, die zwischen Männern und Frauen unterscheiden.









