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Terrorprozess in Villach: Verteidiger warnt vor „Belohnung“ durch Abschiebung

Redaktionelle Szene zum Thema „Terrorprozess in Villach: Verteidiger warnt vor „Belohnung“ durch Abschiebung“

Im Terrorprozess rund um den Attentäter von Villach will Verteidiger Philipp Tschernitz eine Abschiebung seines Mandanten verhindern. Eine Rückkehr in das Herkunftsland wäre für den Angeklagten nach seiner Darstellung keine Strafe, sondern „eine Belohnung“, sagte der Anwalt in der Vorbereitung auf die Verhandlung in Österreich.

Tschernitz übernimmt die Verteidigung des Mannes, dem ein Terrorangriff in Villach vorgeworfen wird, und verweist auf das Recht auf ein faires Verfahren für jeden Beschuldigten. Genau das sei auch in einem politisch und emotional aufgeladenen Fall entscheidend, sagte der Jurist demnach mit Blick auf die kommende Hauptverhandlung.

Verteidigung gegen Kritik

Die Übernahme des Mandats sorgt für Kritik, weil der Angeklagte als gefährlich gilt und der Fall in Kärnten große Betroffenheit ausgelöst hat. Tschernitz hält dagegen, dass die Aufgabe eines Strafverteidigers nicht darin bestehe, einen Menschen zu bewerten, sondern seine Rechte im Verfahren zu sichern. Auch bei schwersten Vorwürfen gelte die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht entschieden habe.

Der Anwalt macht damit deutlich, dass es im Prozess nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten geht, sondern auch um die Frage, wie Österreich mit einem mutmaßlichen Täter umgeht, gegen den zusätzlich eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme im Raum steht. Nach Tschernitz’ Einschätzung würde eine Abschiebung in diesem Fall die Wirkung einer Sanktion verfehlen.

Faires Verfahren im Fokus

Der Fall wird in der kommenden Woche vor Gericht behandelt. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Tat selbst, sondern auch der Umgang mit einem Beschuldigten, der nach Ansicht der Verteidigung nicht durch fremdenpolizeiliche Schritte „ersetzt“ werden dürfe. Tschernitz stellt den Rechtsstaat in den Mittelpunkt: Auch in einem Terrorprozess müsse die Verteidigung unabhängig bleiben und dürfe nicht an der öffentlichen Empörung gemessen werden.

Der Fall Villach bleibt damit auch juristisch heikel. Während die öffentliche Debatte von Härte und Abschiebung geprägt ist, setzt die Verteidigung auf das Strafverfahren als einzigen Ort, an dem Schuld, Verantwortung und mögliche Konsequenzen rechtsstaatlich geprüft werden.

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