Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision im Fall des Acoustic-Lake-Festivals abgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung bestehen, wonach der Vorwurf eines möglichen Sozialabgabenbetrugs nicht erhärtet werden konnte.
Ausgangspunkt war eine Razzia der Finanzpolizei im Jahr 2023 bei der Musikveranstaltung am Sonnegger See. Die Behörde war davon ausgegangen, dass fast 200 Vereinsmitglieder, die beim Festival ehrenamtlich mithalfen, illegal beschäftigt gewesen sein könnten. Für ihre Arbeit erhielten sie freien Eintritt.
Gegen die Vereinsobfrau war ursprünglich eine Strafe von rund 140.000 Euro im Raum gestanden. Nach der Prüfung durch das Landesverwaltungsgericht konnten nur wenige der geschilderten Fälle als problematisch eingestuft werden. Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich nun dieser Linie an und sah keinen Anlass, die Entscheidung weiter aufzurollen.
Für den Verein ist damit eine langwierige arbeits- und abgabenrechtliche Auseinandersetzung vorerst beendet. Im Zentrum stand die Frage, ob die Mithilfe der Vereinsmitglieder als zulässiges Ehrenamt oder als verdeckte Beschäftigung zu werten war. Die Höchstrichter bestätigten nun, dass der Verein korrekt gehandelt hatte.









