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Wien: Je acht Jahre Haft im Folterprozess gegen zwei Syrer

Redaktionelle Szene zum Thema „Wien: Je acht Jahre Haft im Folterprozess gegen zwei Syrer“

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat zwei Männer wegen Beteiligung an Folterungen in syrischen Gefängnissen zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Nach dem Urteil waren die Angeklagten zwischen 2011 und 2013 in das System der Misshandlungen verwickelt, das im Zuge des syrischen Bürgerkriegs aufgebaut wurde.

Der Prozess in Wien zählt zu den seltenen Verfahren in Europa, in denen mutmaßliche Verbrechen aus dem Syrien-Konflikt nach nationalem Strafrecht verhandelt werden. Grundlage dafür ist unter anderem das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, das es Staaten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, besonders schwere internationale Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie im Ausland begangen wurden.

Die beiden Verurteilten sollen an Folterungen in Gefängnissen beteiligt gewesen sein, in denen Zivilisten während des Konflikts misshandelt wurden. Das Gericht wertete die Taten als schwere Straftaten. Mit dem Urteil setzt das Verfahren ein Signal, dass Beteiligung an staatlicher Gewalt auch viele Jahre später strafrechtliche Folgen haben kann.

Das Urteil ist nicht nur für die Beschuldigten von Bedeutung, sondern auch für syrische Opfer und Angehörige, die in Europa seit Jahren versuchen, Verantwortung für Folter, Verschwindenlassen und Misshandlungen gerichtlich klären zu lassen. In mehreren europäischen Staaten laufen ähnliche Verfahren gegen frühere Funktionäre oder Täter des syrischen Sicherheitsapparats.

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