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Wiener Prozess zu Syrien-Folter: Zwei frühere Assad-Funktionäre zu acht Jahren Haft verurteilt

Redaktionelle Szene zum Thema „Wiener Prozess zu Syrien-Folter: Zwei frühere Assad-Funktionäre zu acht Jahren Haft verurteilt“

Am Landesgericht Wien sind am Montag zwei frühere Funktionäre des syrischen Assad-Regimes zu je acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Khaled Al-Halabi und Moussab Abou Rokbh an schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien beteiligt waren; erstmals kam in Österreich dabei das Weltrechtsprinzip zur Anwendung.

Al-Halabi, früher Brigadegeneral und Leiter der Geheimdiensteinheit 335 in Rakka, wurde wegen Folter, schwerer Nötigung, geschlechtlicher Nötigung und zahlreicher schwerer Körperverletzungen schuldig gesprochen. Abou Rokbh, einst Leiter der Kriminalpolizei in Rakka, erhielt wegen schwerer Nötigung, geschlechtlicher Nötigung und schwerer Körperverletzung dieselbe Strafe. Die Urteile fielen nach 13 Verhandlungstagen.

Der Prozess hatte mit eindringlichen Aussagen von Zeugen begonnen, die über systematische Misshandlungen in syrischen Haftzentren berichteten. Beschrieben wurden Schläge mit Kabeln und Metallstangen auf die Fußsohlen, die Foltermethode des „fliegenden Teppichs“, bei der Gefangene auf ein Brett geschnallt und verbogen werden, sowie sexualisierte Gewalt und Demütigungen. Mehrere Menschen verschwanden nach Angaben aus dem Verfahren in den Folterkammern von Rakka und kehrten nie zurück.

Nach Angaben aus dem Prozess hatten beide Männer jahrelang unbehelligt in Österreich gelebt, bevor die Justiz im Dezember 2024 zuschlug. Al-Halabi befindet sich seither in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Die Anklage umfasste 165 Seiten und zeichnete das Bild eines eng verflochtenen Unterdrückungsapparats, in dem Geheimdienst und Polizei bei der Verfolgung von Regimegegnern zusammenwirkten.

Das Verfahren ist auch deshalb bedeutsam, weil es in Österreich einen seltenen Anwendungsfall des Weltrechtsprinzips markiert. Danach können besonders schwere Verbrechen wie Folter unter bestimmten Voraussetzungen auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden und keine unmittelbare österreichische Betroffenheit vorliegt. Mit dem Schuldspruch reiht sich Wien in eine kleine Zahl europäischer Gerichtsorte ein, an denen Verbrechen des syrischen Bürgerkriegs strafrechtlich aufgearbeitet werden.

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