Nach fünf Fehlgeburten steht eine junge Familie in Niederösterreich vor einem neuen Belastungstest: Nach einem Spitalsbesuch mit einem zunächst positiv, dann negativ ausgefallenen Drogentest soll das Jugendamt den Eltern mit einer Wegnahme ihres sechs Wochen alten Babys gedroht haben. Der Fall sorgt für Aufsehen, weil das Paar nach den Verlusten gerade sein erstes Kind bekommen hatte.
Nach den vorliegenden Angaben war die Familie zuvor als Vorzeige-Jungfamilie beschrieben worden. Der Auslöser des Konflikts liegt demnach in einem medizinischen Zusammenhang: Ein Drogentest fiel zuerst positiv, später negativ aus. Wie genau es zu den unterschiedlichen Ergebnissen kam, bleibt für den Fall zentral, weil davon abhängt, wie die Behörden die Situation bewerten.
Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob aus dem Test und dem Spitalsbesuch tatsächlich eine Gefährdung des Kindes abgeleitet werden kann. In Österreich können Jugendämter und Kinder- und Jugendhilfe einschreiten, wenn sie das Wohl eines Kindes als gefährdet ansehen. Solche Schritte reichen von Auflagen und Kontrollen bis zu einer vorübergehenden Unterbringung außerhalb der Familie. Eine Wegnahme ist allerdings eine der einschneidendsten Maßnahmen und setzt eine konkrete Gefährdungslage voraus.
Der Fall berührt damit auch eine grundsätzliche Frage: Wie wird mit möglichen Fehldiagnosen oder widersprüchlichen Testergebnissen umgegangen, wenn davon sehr rasch familienrechtliche Konsequenzen abhängen? Gerade bei Neugeborenen kann schon der Verdacht auf Drogenkonsum schwer wiegen, gleichzeitig sind im medizinischen Bereich auch falsch positive Resultate nicht ausgeschlossen und müssen fachlich abgeklärt werden.
Für die Eltern kommt die Auseinandersetzung in einer ohnehin extrem belastenden Lebensphase. Nach fünf Fehlgeburten hatten sie sich nach den Angaben aus dem Umfeld besonders auf ihren ersten Sohn gefreut. Nun steht nicht das Familienglück im Vordergrund, sondern die Sorge, ob ihnen das Kind tatsächlich abgenommen werden könnte.









