Die Bundesregierung will noch heuer die betriebliche Altersvorsorge ausbauen und dafür erstmals eine breiter zugängliche Form der Zusatzpension schaffen. Künftig soll nicht mehr nur ein kleiner Teil der Beschäftigten von einer betrieblichen Zusatzpension profitieren, sondern grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Beschluss war ursprünglich vor dem Sommer erwartet worden, dürfte sich nun aber in den September verschieben.
Im Zentrum der Reform steht eine Abkehr vom bisherigen System der betrieblichen Vorsorgekassen hin zu einer Zusatzpension mit höherer Renditechance. Bislang fließen für alle Beschäftigten im Rahmen der Abfertigung Neu 1,53 Prozent des Bruttogehalts in Vorsorgekassen. Diese Gelder sind kapitalgarantiert, müssen also in voller Höhe wieder ausbezahlt werden. Das macht die Veranlagung vorsichtig und drückt die Erträge. Im Schnitt liegen die Renditen der Kassen bei rund zwei bis 2,5 Prozent pro Jahr und damit teilweise unter der Inflation.
Anders funktionieren Pensionskassen, die schon bisher für betriebliche Zusatzpensionen genutzt werden können. Sie unterliegen nicht derselben Kapitalgarantie und investieren deutlich stärker in Aktien. Laut Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen, lag die durchschnittliche Verzinsung über 35 Jahre bei rund fünf Prozent jährlich. Von einer betrieblichen Zusatzpension profitieren derzeit allerdings nur etwa 25 Prozent der Arbeitnehmer.
Die Bundesregierung setzt nun genau dort an. Die neue Regelung soll den Zugang deutlich ausweiten und die betriebliche Vorsorge als zusätzliche Säule zur staatlichen Pension stärken. Zakostelsky spricht in diesem Zusammenhang von der „größten Reform seit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge vor 35 Jahren“ und von einem möglichen „kulturellen Wandel“.
Für Beschäftigte könnte das Modell vor allem langfristig mehr Spielraum bei der Altersvorsorge bringen. Für Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen bedeutet es zugleich eine Umstellung beim Umgang mit betrieblicher Vorsorge, weil die bisherige Trennung zwischen der eher vorsichtigen Abfertigung Neu und der renditeorientierteren Pensionskasse neu austariert werden soll. Wie genau die Regierung das Modell rechtlich und organisatorisch ausformt, dürfte sich mit der kommenden Gesetzesinitiative zeigen.









