Die Bundesregierung will bei der Notstandshilfe rund 60 Millionen Euro einsparen und greift dafür bei den Pensionszahlungen an. Die ursprünglich diskutierte Anrechnung des Partnereinkommens kommt hingegen nicht, nachdem dagegen politische Kritik laut geworden war. Besonders betroffen wären nach Einschätzung der Grünen ältere Arbeitslose mit schlechten Chancen am Arbeitsmarkt.
Die Notstandshilfe ist eine Anschlussleistung für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist. Sie wird derzeit grundsätzlich nach der finanziellen Lage der betroffenen Person bemessen. Im Zuge des Sparpakets rückt nun die Frage in den Fokus, wie stark die Leistung künftig gekürzt wird und wer am Ende die Last trägt.
Nach den nun bekannten Plänen soll das Einkommen des Partners doch nicht berücksichtigt werden. Damit entfällt eine Maßnahme, die vor allem Haushalte mit gemeinsamem Einkommen stärker getroffen hätte. Stattdessen setzt die Regierung bei den Pensionszahlungen an und nimmt dort Kürzungen in Kauf, um den geplanten Sparbetrag zu erreichen.
Kritik kommt vor allem von den Grünen. Sie verweisen darauf, dass die Einschnitte vielfach Menschen über 50 treffen würden, die am Arbeitsmarkt nur schwer wieder Fuß fassen. Gerade für diese Gruppe sei die Notstandshilfe oft die letzte finanzielle Absicherung nach längerer Arbeitslosigkeit. Wer wenig Chancen auf eine rasche neue Stelle habe, werde durch Kürzungen besonders hart belastet, argumentieren sie.
Das Sparpaket macht damit auch vor jener Gruppe nicht halt, die nach dem Verlust des Jobs auf eine Übergangsleistung angewiesen ist. Während die Regierung auf Budgetdisziplin verweist, bleibt die Debatte über die soziale Treffsicherheit der Maßnahmen offen. Entscheidend ist nun, wie die Kürzungen im Detail ausgestaltet werden und welche Folgen sie für die Bezieher der Notstandshilfe tatsächlich haben.









