Das Landesgericht Krems hat am Donnerstag eine 30-jährige Mutter wegen Mordes an ihrem 15 Monate alten Sohn zu 16 Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.
Die Geschworenen bejahten die Zurechnungsfähigkeit mehrheitlich. Damit folgten sie der Anklage, wonach die Frau den Tod ihres Kindes vorsätzlich herbeigeführt haben soll. Über die genaue rechtliche Bewertung des Falls und das Strafmaß entschied das Geschworenengericht nach dem Verfahren am Landesgericht Krems.
Der Fall hat über Niederösterreich hinaus Aufmerksamkeit ausgelöst, weil in dem Verfahren neben der Tat selbst vor allem die psychische Verfassung der Angeklagten verhandelt wurde. Gerade bei schweren Gewaltdelikten ist die Frage der Zurechnungsfähigkeit oft entscheidend dafür, ob eine Verurteilung wegen Mordes oder eine andere strafrechtliche Einordnung erfolgt.
Mit dem Urteil ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Weil der Schuldspruch nicht rechtskräftig ist, können die Verfahrensparteien den Ausgang noch bekämpfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt damit offen, ob das Urteil in dieser Form Bestand haben wird.









