Die SPÖ hat einen Gesetzesvorschlag an ihre Koalitionspartner geschickt, der Betreiber von Social-Media-Accounts vor Kostenrisiken in Verfahren wegen beleidigender Kommentare besser absichern soll. Nach dem Entwurf müssten Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber zunächst aufgefordert werden, einen strittigen Beitrag zu löschen, bevor ihnen die Kosten eines Gerichtsverfahrens auferlegt werden können.
Der Vorschlag zielt damit auf Fälle ab, in denen unter Beiträgen auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder X entgleiste Kommentare stehen bleiben und der Betreiber des Accounts dafür rechtlich in Anspruch genommen wird. Die SPÖ will nach dem vorliegenden Entwurf offenbar klarer zwischen dem Verfasser eines Kommentars und der Person unterscheiden, die einen Account betreibt oder moderiert.
Hintergrund: Streit um Haftung für Nutzerkommentare
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Betreiber eines Accounts für Inhalte Dritter haften und welche Pflichten ihnen vor einer Klage auferlegt werden. Der SPÖ-Vorschlag setzt hier auf eine vorherige Aufforderung zur Löschung. Erst wenn diese nicht befolgt wird, sollen Kostenfolgen eines Gerichtsverfahrens greifen.
Damit würde der Weg zu zivilrechtlichen Schritten gegen die Betreiber von Online-Auftritten erschwert, zumindest in jener frühen Phase, in der beleidigende oder ehrverletzende Kommentare zunächst beanstandet werden. Für Betroffene könnte das Verfahren geordneter ablaufen, für Plattformbetreiber und Seitenverantwortliche würde die Rechtslage voraussichtlich klarer, zugleich aber auch formeller.
Koalitionsgespräche über weitere Vorgangsweise
Dass die SPÖ den Entwurf an die Koalitionspartner übermittelt hat, zeigt, dass das Thema politisch weiterverhandelt werden soll. In der Bundesregierung dürfte damit eine Debatte über die Reichweite der Verantwortung von Social-Media-Betreibern eröffnet sein. Der Vorschlag betrifft ein Feld, das zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten und der praktischen Durchsetzung von Ansprüchen seit Jahren umstritten ist.
Ob und in welcher Form der Entwurf in ein offizielles Gesetzesvorhaben einfließt, hängt nun von den Gesprächen innerhalb der Koalition ab. Für die politische Praxis ist entscheidend, ob sich eine Mehrheit für strengere Vorab-Löschpflichten und eine klarere Kostenregelung finden lässt.









