Österreich setzt bei der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung stärker auf Prävention, Dokumentation und klarere Abläufe im Gesundheitswesen. Anlass ist eine Konferenz gegen FGM/C, bei der die Ärztekammer gemeinsam mit der FGM/C-Koordinationsstelle und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) über den Umgang mit gefährdeten und betroffenen Mädchen und Frauen sprach.
Bauer verwies dabei auf drei notwendige Bausteine: klare gesetzliche Regelungen, gute Präventions- und Bewusstseinsarbeit sowie kompetente Anlaufstellen. Nach ihren Angaben soll ein Handlungsleitfaden Fachkräfte, Behörden und Institutionen dabei unterstützen, Gefährdungen früher zu erkennen und richtig zu reagieren. Zusätzlich ist die Informations- und Dokumentationspflicht im Eltern-Kind-Pass festgeschrieben worden.
Für die Ärzteschaft ist das Thema auch eine Frage der gesetzlichen Verantwortung. Harald Schlögel, Erster Vizepräsident der Ärztekammer, betonte, Ärztinnen und Ärzte seien verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von einer solchen schweren Körperverletzung erfahren. Er bezeichnete weibliche Genitalverstümmelung als Missachtung der Würde der Betroffenen, verbunden mit gesundheitlichen Problemen und medizinischen Langzeitfolgen.
FGM/C steht für „Female Genital Mutilation/Cutting“ und bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung oder sonstige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht-medizinischen Gründen. Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Praxis als schwere Körperverletzung mit möglichen dauerhaften Folgen ein. Laut den bei der Konferenz präsentierten Einschätzungen geht es neben akuten Verletzungen auch um lebenslanges Leiden und anhaltende gesundheitliche Belastungen.
Mit dem neuen Fokus auf Sensibilisierung und Dokumentation soll vor allem das medizinische und soziale Umfeld in die Lage versetzt werden, Risiken früher zu erkennen. Der Eltern-Kind-Pass wird dabei zu einem zentralen Instrument, um Hinweise systematisch festzuhalten und betroffene Familien gezielter an Hilfs- und Beratungsstellen weiterzuvermitteln.









