Am Wiener Straflandesgericht hat am Montag der erste Prozess in Österreich begonnen, in dem zwei frühere syrische Sicherheitsbeamte wegen Folter und anderer schwerer Delikte gegen die eigene Bevölkerung angeklagt sind. Auf der Anklagebank sitzen der frühere Geheimdienst-Brigadegeneral Khalid Al Halabi und der frühere Oberleutnant Mussab Abou Rokbh. Beide sollen sich nach Überzeugung der Anklage an Taten in der syrischen Stadt Rakka zwischen April 2011 und März 2013 beteiligt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern Folter, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung vor. Insgesamt nennt die Anklage 21 Opfer. Der Prozess gilt als außergewöhnlich, weil damit erstmals Verbrechen des Assad-Regimes in Österreich vor Gericht verhandelt werden. Möglich macht das das Völkerrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen internationale Straftaten auch außerhalb des Tatorts verfolgbar macht.
Schon am Morgen wurde der frühere Brigadegeneral mit einer Aktenmappe vor dem Gesicht aus der U-Haft in den Gerichtssaal 103 gebracht. Ein großes Aufgebot von Polizei und Justizwache sicherte den Verhandlungsauftakt. Nach Angaben der Anklage ist der Fall komplex, weil direkte Beweismittel aus Syrien kaum zugänglich waren. Die Ermittler stützten sich daher auf Material, das unter anderem von Nichtregierungsorganisationen gesammelt worden war.
Staatsanwalt Edgar Luschin sprach zu Beginn von einem historischen Verfahren. Kern der Beweisaufnahme sind 21 Zeugeneinvernahmen, die er selbst durchgeführt hat. Laut Anklage sollen Häftlinge im syrischen Sicherheitsapparat verprügelt und schwer misshandelt worden sein. Die Vorwürfe beziehen sich auf den repressiven Apparat in Rakka in den Jahren des Beginns des syrischen Bürgerkriegs.
Der Prozess in Wien reiht sich in eine Reihe europäischer Strafverfahren gegen mutmaßliche Funktionäre des Assad-Apparats ein. In Deutschland und Frankreich gab es in den vergangenen Jahren bereits Urteile und Anklagen gegen ehemalige syrische Sicherheitskräfte. Die Verfahren gelten als einer der wenigen juristischen Wege, um staatliche Gewaltverbrechen aus dem Syrien-Krieg strafrechtlich aufzuarbeiten.









