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Gerichtskosten steigen ab 1. August um knapp sechs Prozent

Redaktionelle Szene zum Thema „Gerichtskosten steigen ab 1. August um knapp sechs Prozent“

Mit Freitag, 1. August, steigen die Gerichtsgebühren in Österreich erneut um knapp sechs Prozent. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat dafür am Donnerstag eine Verordnung erlassen. Betroffen sind alle festen Gebührensätze, etwa in Zivilverfahren, bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für Grundbuchsauszüge und Firmenbucheingaben.

Für Rechtsanwälte fällt die neuerliche Anhebung in eine Phase deutlich gestiegener Justizkosten. Sie kritisieren die zusätzlichen Einnahmen des Staates als „Körberlgeld“ und sehen die Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter wachsen.

Erst im April des Vorjahres waren die Gerichtsgebühren bereits um 23 Prozent angehoben worden. Mit der nun angekündigten Erhöhung setzt sich die Entwicklung fort. Die Gebühren sind an fixe Sätze gekoppelt, weshalb die Anpassung in mehreren Bereichen unmittelbar spürbar wird.

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