Ein 42-jähriger Mann ist nach einem Messerangriff in einer betreuten Wohngemeinschaft wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Nach den Angaben aus dem Verfahren soll der Angeklagte sein Opfer mit einem Jagdmesser attackiert und dabei antisemitisch beleidigt haben. Bei dem Opfer handelt es sich um einen jüdischen Mann. Die Tat ereignete sich in einer betreuten Wohnumgebung, in der der 42-Jährige offenbar Zugang zu dem später attackierten Mann hatte.
Strafmaß und Maßnahme gegen den Täter
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Einschätzung, dass der Angriff besonders schwer wog. Neben der langen Freiheitsstrafe wurde auch eine Maßnahme angeordnet, die auf die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum abzielt. Damit soll der Mann nach der Haft beziehungsweise im Rahmen des Maßnahmenerlasses therapeutisch betreut werden.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, in denen neben der eigentlichen Gewalttat auch die antisemitische Motivation eine Rolle spielt. Gerade die Verbindung aus Messerangriff und Beschimpfungen macht den Vorwurf in diesem Fall besonders schwerwiegend. Das Urteil ist damit nicht nur strafrechtlich, sondern auch im Hinblick auf den Schutz jüdischer Bewohner in betreuten Einrichtungen relevant.









