Die Staatsanwaltschaft klagt ein Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Unsterblich Wien“ wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz an. Bei einer Durchsuchung wurden nach Angaben der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) NS-Symbole und Messer sichergestellt. Dem 41-jährigen Mann wird zudem ein Verstoß gegen das Waffenrecht vorgeworfen.
Nach Angaben der DSN zählt der Angeklagte zu den „engsten Vertrauten“ des Neonazi Gottfried Küssel. Die Ermittler sehen den Fall damit im Umfeld einer Szene, die in Österreich seit Jahren immer wieder im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Die Anklage reiht sich in eine Serie von Verfahren gegen Personen ein, denen nationalsozialistische Wiederbetätigung oder einschlägige Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen werden.
Das Verbotsgesetz stellt in Österreich nicht nur das öffentliche Gutheißen oder Verharmlosen des Nationalsozialismus unter Strafe, sondern auch das Verbreiten entsprechender Symbole und Propaganda. Gerade in Verbindung mit Waffenfunden prüfen die Behörden regelmäßig, ob von den Beschuldigten eine besondere Gefährdung ausgeht. In solchen Verfahren spielen nicht nur mögliche strafrechtliche Folgen, sondern auch die Einbindung der Betroffenen in einschlägige Netzwerke eine Rolle.
„Unsterblich Wien“ gilt als Teil des rechtsextremen Milieus in der Hauptstadt. Die Gruppe und ihr Umfeld gerieten in der Vergangenheit bereits wiederholt ins Visier der Behörden. Dass die DSN den Angeklagten im Umfeld Küssels verortet, unterstreicht aus Sicht der Ermittler die Nähe zu einer Szene, die sich offen an nationalsozialistischer Ideologie orientiert.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidet nun das zuständige Gericht. Mit der Anklage wird der Vorwurf der Wiederbetätigung auf eine formelle Ebene gehoben; für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.









