Der Geschäftsführer der Freiheitlichen Wirtschaft Kärnten muss sich am 22. Juli am Bezirksgericht Klagenfurt wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung verantworten. Im Raum steht der Verdacht, bei der Wahl zur Wirtschaftskammer Kärnten im Vorjahr Unterschriften gefälscht zu haben. Die Verhandlung ist nach aktuellem Stand auf rund 15 Minuten angesetzt.
Damit könnte das Verfahren rasch enden, ohne dass es zu einem Strafurteil kommt. Möglich ist eine Diversion, also eine Erledigung des Falls ohne Schuldspruch, wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen dafür als gegeben ansehen und der Beschuldigte zustimmt.
Ursprünglich war die Hauptverhandlung für Mitte August geplant. Der Termin wurde nun vorgezogen und in deutlich abgespeckter Form anberaumt. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass im Umfeld der Kammerwahl Unterlagen mit nicht echten Unterschriften verwendet worden sein sollen.
Die Freiheitliche Wirtschaft ist die wirtschaftspolitische Interessenvertretung im Umfeld der FPÖ. Der Fall ist deshalb auch politisch sensibel, weil er mitten in eine Auseinandersetzung um Vertrauen, interne Abläufe und die Glaubwürdigkeit von Wahlvorgängen in der Wirtschaftskammer hineinreicht.
Die Entscheidung des Gerichts am 22. Juli dürfte damit nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für die Organisation selbst von Bedeutung sein. Sollte es tatsächlich zu einer Diversion kommen, wäre das Verfahren ohne Schuldspruch erledigt; bei einem anderen Verlauf müsste sich das Gericht weiter mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung befassen.









