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Strache in der Lebensversicherungs-Causa freigesprochen

Redaktionelle Szene zum Thema „Strache in der Lebensversicherungs-Causa freigesprochen“

Heinz-Christian Strache ist in der sogenannten Lebensversicherungs-Causa nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Das Wiener Straflandesgericht sah den Vorwurf der Untreue gegen den früheren FPÖ-Chef damit nicht als erwiesen an. Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf, Strache habe sich über eine von der FPÖ abgeschlossene Versicherungspolizze 940.000 Euro sichern wollen.

Die Staatsanwaltschaft Wien war davon ausgegangen, dass die Änderung der Polizze im Jahr 2014 nicht im Sinne der Partei erfolgt sei. Strache und der frühere FPÖ-Finanzreferent Johann „Johnnie“ Herzog unterfertigten damals in einem Büro des FPÖ-Anwalts Peter Fichtenbauer eine neue Vereinbarung, die Strache zum Bezugsberechtigten machen sollte. Unstrittig war im Verfahren, dass die Versicherung bereits vor Strache bestanden hatte und ursprünglich von Hilmar Kabas eingerichtet worden war.

Strache bestritt die Vorwürfe. Er argumentierte, die Versicherung sei nicht nur für den Todesfall gedacht gewesen, sondern auch für einen möglichen „Worst Case“ wie einen Rücktritt. Er schilderte, er habe ab 2004 Tag und Nacht für die FPÖ gearbeitet und materiell nicht vorgesorgt. Das Gericht folgte dieser Darstellung nun offenbar nicht mit einer Verurteilung, jedenfalls nicht in erster Instanz.

Der Prozess war auch von der emotionalen Verfassung des Angeklagten geprägt. Vor seinem letzten Verhör hatte Strache um eine kurze Pause gebeten; der Richter gewährte zehn Minuten. Während des Schlussplädoyers reagierte der 57-Jährige sichtbar angespannt auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Seine Anwältin sprach in diesem Zusammenhang von „echten Emotionen“.

Für Strache ist das Verfahren ein weiteres Kapitel in einer langen Reihe juristischer Auseinandersetzungen nach seinem politischen Absturz. Die aktuelle Entscheidung beendet die Causa vorerst nicht endgültig: Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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